Rechtliches

Wer eine Webseite oder einen Blog betreibt unterliegt der allgemeinen Impressumspflicht. Bei Einsatz des Facebook "Gefällt mir" Buttons auf Webseiten, ist es wichtig, im Impressum darauf hinzuweisen und diies gegebenenfalls zu erweitern.

 

Rechtsanwalt Thomas Schwenke von der Webseite Spreerecht hat sich mit den rechtlichen Problemem des Facebook "Gefällt mir" Buttons umfassend auseinandergestzt.

 

Nachfolgend sein Link